Selma Senff kam am 18.4.1883 in Romanen, Kreis Ortelsburg, in Ostpreußen als drittes Kind der Eltern Eduard Senff und Karoline Senff, geb. Ciskowski, zur Welt.
Sie besuchte die Dorfschule in Romanen und Lipowitz von 1889-1897.Im Jahr 1899 begann sie eine kaufmännische Lehre bei der Haus- und Küchengeräte-Firma Louis Fallkowski, die sie 1903 mit Erfolg abschloss. Sie blieb unverheiratet. Von 1903 bis 1907 arbeitete sie in der Firma Emil Cohn in Schönebeck an der Elbe.
Danach zog sie nach Braunschweig. Sie war dort Mitarbeiterin der Firma Adolf Frank in Braunschweig in der Schuhstraße von 1907 bis 1913 .
Ab November 1913 machte sich Selma Senff als Inhaberin eines Haus- und Küchengerätegeschäftes selbständig. Zunächst in der Gliesmaroder Straße, später in der Hamburger Straße 297, wo sie auch privat wohnte.
Im Jahr 1923 schloss sie sich gemäß ihrem handschriftlichen Lebenslauf der Internationalen Bibelforschervereinigung (IBV), ab 1931 Jehovas Zeugen genannt, an. Sie ließ sich am 30. August 1930 taufen.
Wegen ihrer Mitgliedschaft in einer verbotenen Religionsgemeinschaft und ihres angeblich jüdischen Aussehens wurde sie von den Nationalsozialisten verfolgt. Schon vor deren Machtergreifung im Jahr 1933 bedrängten sie die Nazis, da der Freistaat Braunschweig das erste Reichsland war, in dem die Nationalsozialisten dauerhaft bereits seit Herbst 1930 mit an der Regierung beteiligt waren.
Sofort begannen sie systematisch, ihre menschenverachtende Ideologie umzusetzen. Mitte 1932 geriet sie in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten und stand vor der Zwangsversteigerung.
Ihr erging es ähnlich wie der jüdischen Bevölkerung:
Systematische Beraubung durch schrittweise Verdrängung und Isolierung
in Form von Verkaufsdruck durch Boykotte und Diskriminierung, Verkäufe unter Wert.
In ihrer Krankenakte ist vermerkt: „Ab 1932 hat sich der Körperzustand verschlechtert, besonders infolge einsetzender seelischer Aufregungen.“
Um der Bewachung und dem Boykott durch die Nazis zu entgehen, überschrieb Selma Senff ihr Geschäft formal an den Neffen und Kaufmann Otto Lippert in Braunschweig. Dieser wiederum gab es an ihre Schwester Marie Fuhs und den Ehemann Franz Fuhs aus Berlin weiter.
Dadurch konnte sie das Geschäft weiterhin als Geschäftsführerin leiten und von den Gewinnen leben. Dennoch wurde ihr Geschäft schließlich von den Nazis durch Aufkleben von Plakaten mit Texten wie „Jüdisches Geschäft“ gekennzeichnet und boykottiert.
Am Morgen des 31. März 1933 forderte die Gestapo schließlich von ihr die Herausgabe der Geschäftsschlüssel. Ihr wurde ab sofort das Betreten des Geschäfts als auch das ihrer Privatwohnung verboten.
Der kaufmännische Hinweis, dass sie nicht mehr Inhabern sei, wurde nicht anerkannt. Selma Senff hatte damit jegliche Einkommensgrundlage verloren.
Sie fand bei einer Familie Lutze im Wendenring Unterschlupf, wohnte danach in der Huttenstraße und Karl-Schmidt-Straße. Das Ehepaar Fuhs wiederum, vertreten durch den Kaufmann Otto Lippert, verkaufte das Geschäft aus wirtschaftlichen Gründen weiter an den Kaufmann Eduard Junga aus Braunschweig. Dieser eröffnete am 9. Mai 1933 das Geschäft neu.
Laut Selma Senffs beglaubigter Aussage im Jahr 1956 war dies ein Zwangsverkauf zu einem Schleuderpreis.
Von diesem Zeitpunkt an bis zum 31.7.1934 lebte sie von Fürsorgeunterstützung.
Es folgten von 1934 bis 1937 vier Verhaftungen; und sie wurde in den Konzentrationslagern Lichtenburg und Ravensbrück vom Juli 1937 durchgehend bis April 1945 ihrer Freiheit beraubt. Ende April 1945 befreite sie die russische Armee. Schließlich wurde sie am 29. Mai 1945 entlassen.
Selma Senff war, wie die meisten Überlebenden bei ihrer Befreiung, körperlich völlig am Ende, krank und besaß praktisch nichts außer ihrer Häftlingskleidung.
Bei den schweren Luftangriffen der Alliierten im April und Oktober 1944 wurde ihre gesamte Wohnungseinrichtung, die sie an zwei Standorten ausgelagert hatte, vernichtet. Sie erlitt somit Schaden an Körper und Gesundheit, an Freiheit, an Eigentum und Vermögen und im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen.
Dazu wird in ihrer Krankenakte vermerkt:
„Hat schwerste Steinbrucharbeiten, Bäumesägen und Erdarbeiten verrichten müssen. 1937 hat sie starke Schläge auf den Kopf bekommen und wurde 3 Stunden lang geprügelt. Seitdem hat sie immer viel Kopfschmerzen.
Einmal hat sie drei Tage lang im Revier gelegen wegen völliger Schwäche.
Nach 1939 verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand zunehmend, sodass sie zu einer regelmäßigen Berufsausübung nicht mehr in der Lage ist.
„Sie leidet unter einer allgemeinen Schwäche und Hinfälligkeit. […] Fräulein Senff ist ein sehr kranker Mensch und kann keinesfalls ohne eine regelmässige Betreuung sein.“
Sie kam ins Krankenhaus, zur Kur und wurde von verschiedenen Frauen regelmäßig betreut, um einigermaßen auf die Beine zu kommen.
Die Behandlung von arbeitsunfähigen NS-Verfolgten war in der Nachkriegszeit ein hochpolitisches, bürokratisches und für die Betroffenen oft zutiefst demütigendes Kapitel. Da es in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Mindestrente gab, wurde die Existenzsicherung von Opfern des Nationalsozialismus, die aufgrund von Verfolgung, Haft oder Folter nicht mehr arbeiten konnten, über die sogenannte „Wiedergutmachung“ geregelt.
Der Gesetzgeber führte für NS-Verfolgte eine gesetzliche Mindestrente ein. Um diese zu erhalten, mussten die Verfolgten lückenlos nachweisen, dass ihre körperlichen oder psychischen Leiden direkt und kausal auf die NS-Verfolgung (z.B. KZ-Haft oder Folter) zurückzuführen waren.
Historiker sprechen oft von einer „zweiten Verfolgung“ oder „zweiten Schuld“ durch die Behörden. Die Gutachter, Amtsärzte und Richter in den Entschädigungsbehörden und Gerichten waren oft dieselben Beamten und Mediziner, die schon im „Dritten Reich“ Karriere gemacht hatten.
Viele von ihnen begegneten den Opfern mit tiefem Misstrauen, Antisemitismus oder dem bürokratischen Vorwurf, sie wollten sich auf Kosten des Staates „bereichern“.
Psychische Spätfolgen von KZ-Überlebenden (wie Traumata oder Depressionen) wurden von den damaligen deutschen Gutachtern meist ignoriert. In Selma Senffs Fall können wir dies zwischen den Zeilen der erhaltenen Wiedergutmachungsdokumente nur erahnen.
Einmal mahnte sie die ihr zustehende Menschenwürde mit einem Ministererlass an, da in einem Schreiben an sie die übliche Anrede fehlte: „Eine Ausserachtlassung der einfachsten Formen der Höflichkeit hat nichts mit der Vereinfachung der Verwaltungsarbeit zu tun, sondern ist Ausdruck einer missverstandenen Auffassung von Über- und Unterordnung, die in unsere Zeit nicht hineinpassen.“
Bevor sie in den 50er Jahren die Geschädigtenrente (Mindestrente) für Schaden an Körper und Gesundheit sowie eine Pflegezulage erhielt, war sie auf Fürsorgeleistungen (Sozialhilfe) der Stadt Braunschweig angewiesen. Außerdem stimmte sie einem Vergleich zur Abgeltung ihrer Ansprüche auf Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen zu.
Sie kämpfte bis zu ihrem Tod permanent um ihre Ansprüche.
Auch wohnte sie Mitte der 60er Jahre vorübergehend bei
Walter und Helene Ott. Ihre letzten Lebensjahre verbrachte sie im
DRK Heim in der Steinbrecherstraße 5.
Selma Senff starb am 5. September 1967 im Alter von 84 Jahren.
RECHERCHE: 2025-2026 Reiner Lüdtke von den Zeugen Jehovas
