So genannte Judenhäuser

Ghettoisierung





Haus Meinhardshof 3 ist eines von 9 so genannten Judenhäusern in BS
Quelle: Stadtarchiv BS, Bildersammlung H XVI


Vom 30.April 1939 an gilt ein Gesetz, welches es den Festbergs noch schwerer macht, in Braunschweig zu leben, denn ab diesem Datum tritt das „Gesetz für Mietverhältnisse mit Juden" in Kraft. Der Mieterschutz für Juden wird aufgehoben.
Aufgrund dieses Gesetzes werden jüdische Bürger in so genannten Judenhäusern untergebracht.

Es handelt sich um eine Art Ghettoisierung, welche es den Nationalsozialisten erleichtert, eine größere Kontrolle über die Juden auszuüben. Die dafür notwendigen Häuser erwerben die Nationalsozialisten von ausreisenden Juden. Die jüdischen Emigranten müssen 1939, wollen sie eine Ausreisegenehmigung erhalten, ihr Haus an den Staat verkaufen.

Das Ehepaar Festberg lebt seit 1939/ 40 im so genannten Judenhaus Meinhardshof 3. Unter dieser Anschrift sind sie im Adressbuch der Stadt Braunschweig aus dem Jahr 1940 verzeichnet. In Braunschweig gab es neun so genannte Judenhäuser, in denen die Menschen auf engstem Raum zusammenleben mussten.

Nachdem im März 2006 über unser Projekt in der Braunschweiger Zeitung berichtet wurde, meldete sich eine ältere Dame bei uns, deren Eltern die Familie Festberg kannten. Ihre Eltern hielten weiterhin Kontakt zu der Familie Festberg und besuchten diese abends heimlich in dem "Judenhaus" Meinhardshof. Sie war ein Kind (Jahrgang 1934) und hatte jedesmal große Angst, weil sie befürchtete, dass ihre Eltern womöglich nicht wiederkommen würden.

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